Rechtsbeistand im Polizei- und Versammlungsrecht – Ihr Verteidiger für Grundrechte
Die Wahrnehmung demokratischer Grundrechte wie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) steht zunehmend im Spannungsfeld polizeilicher Maßnahmen. Wer an einer Versammlung teilnimmt oder sein Demonstrationsrecht ausübt, sieht sich immer häufiger mit Identitätsfeststellungen, Platzverweisen oder gar Ingewahrsamnahmen konfrontiert. In diesen Situationen ist eine fundierte juristische Vertretung entscheidend. Ich stehe Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite, um unrechtmäßige Eingriffe abzuwehren und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.
Vorfeldkontrollen und Identitätsfeststellungen
Polizeiliche Vorfeldkontrollen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, da sie in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingreifen. Eine Maßnahme, die ausschließlich auf abstrakten Verdachtsmomenten beruht, ist oft rechtswidrig. Identitätsfeststellungen während einer Versammlung sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter Straftatverdacht vorliegt – eine allgemeine Pflicht zur Identifikation gibt es nicht. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und setze mich für Ihre Rechte ein.
Platzverweise und Ingewahrsamnahmen – effektive Verteidigung gegen polizeiliche Maßnahmen
Platzverweise und Ingewahrsamnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Versammlungsteilnahme darf nicht ohne vorherige Auflösung oder individuellen Ausschluss beendet werden. Wird eine Person dennoch festgenommen, kann dies rechtswidrig sein.
Begleitung von Demonstrationen – Kontakt zur Polizei vor Ort
Gerade bei größeren Versammlungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Ansprechpartner für juristische Fragen zu haben. Ich stehe daher auch direkt am Rande von Demonstrationen zur Verfügung, um den Kontakt zur Polizei zu halten und eine rechtssichere Kommunikation zwischen Versammlungsleitung und Behörden zu gewährleisten. So lassen sich Konflikte entschärfen, unnötige Polizeimaßnahmen vermeiden und Ihre Rechte effektiv schützen.
Sitzblockaden, Gegenproteste und Strafverfahren nach § 113 StGB
Friedliche Sitzblockaden können unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallen. Die Polizei ist verpflichtet, sich an den Grundsatz der praktischen Konkordanz zu halten und nicht vorschnell von einer strafbaren Nötigung oder einer Verhinderungsblockade auszugehen. Auch Widerstandsverfahren nach § 113 StGB bedürfen einer genauen Prüfung – eine rechtswidrige polizeiliche Maßnahme rechtfertigt keinen Widerstandsvorwurf. Ich verteidige Sie konsequent gegen überzogene strafrechtliche Vorwürfe im Kontext politischer Proteste.
Rechtsschutz gegen polizeiliche Freiheitsentziehungen
Wer in Polizeigewahrsam genommen wird, hat das Recht auf eine richterliche Entscheidung. Die Polizei muss eine unverzügliche Vorführung gewährleisten – wird dies verzögert, kann die Ingewahrsamnahme rechtswidrig sein. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit des Gewahrsams und lege Beschwerde gegen unverhältnismäßige Maßnahmen ein.