Rechtsmittel im Strafverfahren: Berufung und Revision

Die Strafprozessordnung bietet zwei Möglichkeiten, Urteile anzufechten:

Berufung

Gegen Urteile des Amtsgerichts kann Berufung eingelegt werden. Dabei wird der Fall in einer neuen Hauptverhandlung vor dem Landgericht vollständig überprüft. Ziel kann eine mildere Strafe, ein Freispruch oder eine andere rechtliche Würdigung sein.

Revision

Die Revision dient ausschließlich der Rechtskontrolle und prüft, ob Verfahrens- oder Rechtsfehler vorliegen. Eine erfolgreiche Revision kann zur Aufhebung oder Änderung des Urteils führen.

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