Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren: Ihre Rechte wahren

Frühes anwaltliches Eingreifen kann entscheidend sein. Im Ermittlungsverfahren werden die Grundlagen für den weiteren Verlauf gelegt – mit der richtigen Strategie lässt sich eine Hauptverhandlung oft vermeiden.

Polizeiliche Vorladung: Schweigen schützt

Einer Vorladung zur Vernehmung sollten Sie nicht folgen, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche Beweise bereits vorliegen oder welche Zeug:innen ausgesagt haben. Jede Aussage birgt Risiken – selbst gut gemeinte Erklärungen können sich nachteilig auswirken. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind zudem geschult, Gesprächsbereitschaft zu fördern und selbst zurückhaltende Beschuldigte zu Aussagen zu bewegen.

Keine telefonische Absage

Ein Anruf bei der Polizei, um einen Termin abzusagen, erscheint höflich, birgt jedoch die Gefahr, dass Sie dennoch befragt werden. Vermeiden Sie direkte Kommunikation mit der Polizei, um ungewollte Angaben zu verhindern.

Äußerungsbogen nicht ausfüllen

Ein schriftlicher Äußerungsbogen sollte nicht ohne vorherige Akteneinsicht ausgefüllt werden. Erst mit Kenntnis der Beweislage kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Zudem lassen sich einmal gemachte Angaben nur schwer revidieren, und komplexe Sachverhalte sind oft nicht in wenigen Sätzen darstellbar.

Warum ein Verteidiger unverzichtbar ist

Ein Strafverfahren erledigt sich nicht von selbst durch bloßes Schweigen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet auf Basis der Aktenlage über den weiteren Verlauf. Ein Verteidiger beantragt Akteneinsicht, bewertet die Beweise und entwickelt mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Zudem kann er mit der Staatsanwaltschaft über Verfahrensabsprachen verhandeln und als Ansprechpartner für die Justiz fungieren. Wer frühzeitig juristische Unterstützung sucht, vermeidet Fehler und verbessert seine Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Sanktion.