Soforthilfe bei Verhaftung – Ihr Verteidiger in Notfällen
Eine plötzliche Verhaftung eines Angehörigen, einer Freundin oder eines Freundes ist ein hochbelastendes Ereignis. In dieser Situation ist schnelles und professionelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie mich umgehend unter der Notfallnummer 0176 80509231 – rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Ich werde die verhaftete Person schnellstmöglich im Polizeigewahrsam, vor dem Bereitschaftsgericht oder Ermittlungsrichter aufsuchen und ihre Rechte konsequent durchsetzen.
Erste Schritte nach einer Verhaftung
1. Ruhe bewahren & Kontakt aufnehmen:
Melden Sie sich sofort bei mir, damit ich ohne Verzögerung tätig werden kann. Je früher ich informiert werde, desto besser kann ich die Verteidigung strategisch gestalten.
2. Keine Aussagen ohne Verteidiger:
Ihr Angehöriger sollte keinerlei Angaben zur Sache machen – unabhängig davon, ob er unschuldig ist oder nicht. Selbst scheinbar harmlose Äußerungen können später gegen ihn verwendet werden.
3. Aufenthaltsort klären:
Oft wird Angehörigen nicht mitgeteilt, wo sich der Verhaftete befindet. Ich übernehme die Recherche und setze mich mit der Polizei oder der Justiz in Verbindung, um den Aufenthaltsort schnellstmöglich zu ermitteln.
4. Erste Verteidigungsmaßnahmen:
Sobald ich die verhaftete Person erreicht habe, bespreche ich mit ihr die Vorwürfe, ihre Rechte und die beste Vorgehensweise. Mein Ziel ist es, eine vorschnelle Aussage zu verhindern und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Strategie zur Freilassung
Wurde Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft genommen, gibt es verschiedene rechtliche Wege, um gegen den Haftbefehl vorzugehen:
• Haftprüfung: Hierbei beantrage ich eine mündliche Verhandlung, in der das Gericht prüft, ob die U-Haft fortbestehen muss.
• Haftbeschwerde: Falls eine Haftprüfung nicht erfolgversprechend erscheint, lege ich Beschwerde gegen den Haftbefehl ein.
• Antrag auf Außervollzugsetzung: Falls die Voraussetzungen für den Haftbefehl formal erfüllt sind, kann eine Freilassung unter Auflagen (z. B. Meldepflicht, Kaution) beantragt werden.
In vielen Fällen gelingt es, durch gezielte Anträge und Verhandlungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Freilassung zu erreichen.
Voraussetzungen eines Haftbefehls
Ein Haftbefehl darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Ich überprüfe genau, ob diese erfüllt sind und ob sich dagegen vorgehen lässt.
1. Dringender Tatverdacht:
Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass Ihr Angehöriger die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Ist dies nicht der Fall, muss der Haftbefehl aufgehoben werden.
2. Haftgründe:
Ein Haftbefehl kann nur aufrechterhalten werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
• Flucht oder Fluchtgefahr
• Verdunkelungsgefahr (z. B. Beeinflussung von Zeugen)
• Schwere der Tat (z. B. bei Kapitalverbrechen)
• Sicherungshaft (z. B. bei Wiederholungsgefahr)
3. Verhältnismäßigkeit:
Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn kein milderes Mittel (z. B. Meldeauflagen oder Kaution) ausreicht, um den Verfahrenszweck zu sichern.
Warum ein Strafverteidiger entscheidend ist
Viele Beschuldigte unterschätzen die Folgen einer unüberlegten Aussage oder gehen davon aus, dass ein Geständnis zu einer milderen Behandlung führt. In Wahrheit werden falsche oder übereilte Geständnisse oft später gegen den Beschuldigten verwendet. Ich stelle sicher, dass die verhaftete Person keine vorschnellen Aussagen macht und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die sie bestmöglich schützt.
Notwendige Verteidigung – Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger?
Bei einer Haftsachen handelt es sich stets um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Falls Ihr Angehöriger noch keinen Verteidiger hat, wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies ist unabhängig von seiner finanziellen Situation.
• Vorteil der Wahlverteidigung: Ihr Angehöriger kann sich seinen Anwalt selbst aussuchen, statt die Entscheidung dem Gericht zu überlassen. Sie als Angehörige können hierbei helfen, da der Verhaftete selbst kaum Möglichkeiten hat, sich zu informieren.
• Kostenfrage: Im Falle einer Verurteilung wird versucht, die Verteidigerkosten vom Beschuldigten zurückzufordern – in vielen Fällen jedoch erfolglos. Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Fazit: Handeln Sie schnell!
Die ersten Stunden nach einer Verhaftung sind entscheidend. Kontaktieren Sie mich, damit ich schnellstmöglich aktiv werden und die bestmögliche Verteidigung für Ihren Angehörigen sicherstellen kann.