Körperverletzungsdelikte – Überblick & Verteidigungsstrategien

Körperverletzungsdelikte zählen zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht. Falls Sie eine Vorladung, Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Je früher ein Verteidiger tätig wird, desto eher kann eine Einstellung des Verfahrens noch vor der Hauptverhandlung erreicht werden.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Eine Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff. StGB liegt vor, wenn eine Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Körperliche Misshandlung: Jede nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der Unversehrtheit, etwa durch Verletzungen (z. B. Wunden, Knochenbrüche) oder Verunstaltungen (z. B. Abschneiden der Haare).

Gesundheitsschädigung: Das Hervorrufen oder Verschlimmern eines krankhaften Zustands, einschließlich physischer und psychischer Beeinträchtigungen wie Depressionen infolge von Bedrohung oder Nachstellung.

Arten der Körperverletzung & Strafrahmen

1. Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Tatbegehung mit Waffen, Gift, gemeinschaftlich oder durch eine lebensgefährdende Behandlung; Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre.

3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Schwere Folgen wie Verlust von Gliedmaßen oder dauerhafte Entstellung; Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre.

4. Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung, die zum Tod führt; Mindestfreiheitsstrafe 3 Jahre.

5. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Verletzung infolge von Sorgfaltspflichtverletzungen (z. B. Unfälle im Straßenverkehr); Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

Strafverfolgung & Antragspflicht

Einfache und fahrlässige Körperverletzung werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, es liegt ein besonderes öffentliches Interesse vor (z. B. einschlägige Vorstrafen, rohe Gewalt, rassistische Motive). Gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge werden stets von Amts wegen verfolgt.

Verhalten bei Strafverfolgung

Keine Aussage ohne Anwalt: Schweigen schützt vor ungewollten Selbstbelastungen.

Anwalt konsultieren: Dieser beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.

Frühzeitiges Handeln: Eine Verfahrenseinstellung kann oft ohne Hauptverhandlung erreicht werden – sei es wegen fehlender Beweise oder gegen Geldauflage.

Strafbefehl nicht ignorieren: Ein Einspruch kann die Strafe reduzieren oder ein Verfahren vermeiden.

Eine schnelle anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um schwerwiegende Folgen abzuwenden.